Welche Räume, welche Menge?
Objektgröße, betroffene Räume und die Menge der Gegenstände helfen, den Räumungsumfang einzuschätzen. Ein einzelner Raum und ein vollständig aufzulösender Haushalt bringen unterschiedliche Aufgaben mit sich.

Kosten · Angebot · Wertanrechnung
Ein verlässliches Angebot beginnt mit dem konkreten Auftrag. Welche Angaben dabei helfen, was den Aufwand beeinflusst und wann Festpreis oder Wertanrechnung möglich sind.
Was den Aufwand bestimmt
Für ein Angebot zählt, was tatsächlich geräumt werden soll und welche Arbeiten dafür nötig sind. Eine Objektgröße allein beschreibt weder die Menge der Gegenstände noch den Zugang, die Demontage oder den Entsorgungsaufwand.
Objektgröße, betroffene Räume und die Menge der Gegenstände helfen, den Räumungsumfang einzuschätzen. Ein einzelner Raum und ein vollständig aufzulösender Haushalt bringen unterschiedliche Aufgaben mit sich.
Zugänglichkeit, Etage und Transportwege sind für die Einschätzung des tatsächlichen Arbeits- und Logistikaufwands relevant, soweit sie die Durchführung beeinflussen. Nennen Sie diese Rahmenbedingungen bei der Anfrage.
Erforderliche Möbeldemontage und vereinbarte Rückbauarbeiten gehören in die Aufwandseinschätzung. Welche Arbeiten möglich sind, wird vorab geprüft und abgestimmt.
Die Art der Gegenstände und Materialien beeinflusst den Entsorgungsaufwand. Gefährliche Stoffe, Sonderabfälle und besondere Entsorgungsanforderungen müssen vorab geprüft und abgestimmt werden.
Entscheidend ist die Kombination dieser Faktoren im konkreten Auftrag. Daraus folgt keine pauschale Gebühr je Etage, Gegenstand oder Quadratmeter. Verwertbare Gegenstände werden gesondert auf eine mögliche Wertanrechnung geprüft.
Vom Vorhaben zum Angebot
Besichtigung und Angebotserstellung sind in der Regel kostenlos.
Nach Ihrer Anfrage wird der Aufwand anhand von Informationen und Fotos oder einer Besichtigung eingeschätzt. Danach werden Leistungsumfang und Absprachen im Angebot zusammengeführt. Die Durchführung erfolgt nach Ihrer Beauftragung.
Planbarkeit
Je nach Auftrag ist ein Festpreis möglich. Ob der Aufwand abschließend eingeschätzt werden kann, hängt vom Umfang und den Rahmenbedingungen des Objekts ab.
Bei stark vollgestellten oder vermüllten Wohnungen kann die Einschätzung erschwert sein. Solche Besonderheiten gehören vorab in die Abstimmung. Eine allgemeine Festpreiszusage für jedes Objekt wäre deshalb nicht belastbar.
Klären Sie im Angebot, welche Arbeiten und Besonderheiten berücksichtigt sind – beispielsweise Demontage, Rückbau oder Materialien mit besonderen Anforderungen. So beziehen sich Preis und Leistungsumfang auf dasselbe Vorhaben.
Verwertbare Gegenstände
Verwertbare Gegenstände können nach vorheriger Prüfung auf den Preis der Entrümpelung oder Haushaltsauflösung angerechnet werden.
In welchem Zustand befindet sich der Gegenstand?
Gibt es Nachfrage nach diesem Gegenstand?
Welcher Wert lässt sich tatsächlich verwerten?
Ob und in welcher Höhe eine Anrechnung möglich ist, hängt insbesondere von diesen Punkten ab. Eine pauschale Ankauf- oder Wertzusage ist damit nicht verbunden. Auch eine kostenlose Auflösung lässt sich daraus nicht versprechen.
Weisen Sie bei der Anfrage auf Gegenstände hin, die für eine Verwertung infrage kommen könnten. Die Prüfung und mögliche Anrechnung gehören in die Angebotsabstimmung.
Eine erste Einschätzung vorbereiten
Sie müssen noch nicht jedes Detail kennen. Diese Angaben helfen, Ihr Vorhaben einzuordnen:
Informationen und Fotos können die Einschätzung unterstützen. Eine Besichtigung ist eine weitere Möglichkeit, den Auftrag zu beurteilen.
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