Was bleibt?
Welche Gegenstände sollen erhalten bleiben und welche Bereiche sollen vorerst nicht geräumt werden?

Nachlassauflösung · Neustrelitz und Region
Eine Wohnung oder einen Haushalt nach einem Todesfall auflösen: Wir besprechen, was geräumt werden soll, welche persönlichen Dinge bleiben und wie Zugang und Übergabe organisiert werden.
Vor der Räumung
Bei einer Nachlassauflösung geht es um einen Haushalt oder eine Wohnung nach einem Todesfall. Bevor geräumt wird, sollten der Umfang des Auftrags und die persönlichen Gegenstände besprochen werden, die bleiben sollen.
Eine Vorsortierung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Persönliche Unterlagen, Erinnerungsstücke, Wertsachen und wichtige Dokumente sollten möglichst vorher gekennzeichnet oder mit Raumhelden24 abgesprochen werden.
Welche Gegenstände sollen erhalten bleiben und welche Bereiche sollen vorerst nicht geräumt werden?
Wenn noch Entscheidungen zu einzelnen Dingen ausstehen, benennen Sie diese vor Beginn. Der Auftrag sollte sie eindeutig berücksichtigen.
Wohnung, Haus und mögliche Nebenräume sowie gewünschte Demontage oder Rückbauarbeiten gemeinsam abgrenzen.
Die allgemeine Leistung und den Umgang mit Einrichtung beschreibt die Haushalts- und Wohnungsauflösung. Hier stehen die besonderen Absprachen im Nachlassfall im Mittelpunkt.
Wenn Angehörige weiter entfernt leben
Wenn Sie nicht in der Nähe des Objekts wohnen, nennen Sie das bei Ihrer Anfrage. Informationen und Fotos oder eine Besichtigung können zur ersten Einschätzung dienen. Eine Schlüsselübergabe ist möglich.
Eine vollständige Abwicklung ohne Anwesenheit lässt sich daraus nicht allgemein zusagen. Die notwendige Abstimmung hängt vom konkreten Auftrag ab.
Vereinbarte Arbeiten
Möbel, Schränke und Regale können für die Räumung oder den Abtransport demontiert werden. Das gilt grundsätzlich auch für Einbauküchen, soweit Umfang und Rahmenbedingungen dies zulassen.
Je nach Auftrag sind einfache Rückbauarbeiten möglich, etwa das Entfernen von Teppich oder Laminat, Gardinenstangen und Rollos. Weitere Rückbauarbeiten sind je nach Umfang und Rahmenbedingungen nach vorheriger Prüfung und Absprache möglich. Daraus folgt keine pauschale Zusage für tragende oder genehmigungspflichtige Arbeiten.
Gegenstände und Materialien werden nach ihrer Art sortiert und über geeignete Entsorgungs- beziehungsweise Verwertungswege abgeführt. Gefährliche Stoffe, Sonderabfälle und Materialien mit besonderen Anforderungen müssen vorab geprüft und abgestimmt werden. Entsorgungsnachweise können soweit vereinbart beziehungsweise verfügbar bereitgestellt werden.
Angebot und Wertanrechnung
Nach Ihrer Anfrage wird der Aufwand anhand von Informationen und Fotos oder einer Besichtigung eingeschätzt. Besichtigung und Angebotserstellung sind in der Regel kostenlos. Die Durchführung erfolgt nach Angebot und Beauftragung.
Je nach Auftrag ist ein Festpreis möglich. Schwer vollständig einschätzbare, etwa stark vollgestellte Objekte können die abschließende Einschätzung beeinflussen.
Verwertbare Gegenstände können nach vorheriger Prüfung auf den Preis angerechnet werden. Ob und in welcher Höhe, hängt insbesondere von Zustand, Nachfrage und tatsächlichem Verwertungswert ab.
Kosten, Festpreis und Wertanrechnung verstehenDie erste Anfrage
Nennen Sie den Ort, die betroffenen Räume, den ungefähren Umfang und den gewünschten Zeitraum. Hilfreich ist auch, ob der Zugang bereits geklärt ist oder Sie weiter entfernt wohnen. Persönliche Dokumente oder Angaben zum Todesfall sind für die erste Anfrage nicht nötig.
Wenn Sie beruflich einen solchen Auftrag vorbereiten, finden Sie eine Checkliste unter Informationen für professionelle Auftraggeber.
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