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Nachlassauflösung · Neustrelitz und Region

Nachlassauflösung ruhig vorbereiten.

Eine Wohnung oder einen Haushalt nach einem Todesfall auflösen: Wir besprechen, was geräumt werden soll, welche persönlichen Dinge bleiben und wie Zugang und Übergabe organisiert werden.

Raum für den nächsten Schritt. Illustration · kein Einsatzfoto

Vor der Räumung

Zuerst klären, was erhalten bleiben soll.

Bei einer Nachlassauflösung geht es um einen Haushalt oder eine Wohnung nach einem Todesfall. Bevor geräumt wird, sollten der Umfang des Auftrags und die persönlichen Gegenstände besprochen werden, die bleiben sollen.

Eine Vorsortierung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Persönliche Unterlagen, Erinnerungsstücke, Wertsachen und wichtige Dokumente sollten möglichst vorher gekennzeichnet oder mit Raumhelden24 abgesprochen werden.

Persönliche Dinge

Was bleibt?

Welche Gegenstände sollen erhalten bleiben und welche Bereiche sollen vorerst nicht geräumt werden?

Gemeinsame Abstimmung

Was ist noch offen?

Wenn noch Entscheidungen zu einzelnen Dingen ausstehen, benennen Sie diese vor Beginn. Der Auftrag sollte sie eindeutig berücksichtigen.

Auftragsumfang

Was gehört dazu?

Wohnung, Haus und mögliche Nebenräume sowie gewünschte Demontage oder Rückbauarbeiten gemeinsam abgrenzen.

Die allgemeine Leistung und den Umgang mit Einrichtung beschreibt die Haushalts- und Wohnungsauflösung. Hier stehen die besonderen Absprachen im Nachlassfall im Mittelpunkt.

Wenn Angehörige weiter entfernt leben

Zugang und Entscheidungen früh abstimmen.

Wenn Sie nicht in der Nähe des Objekts wohnen, nennen Sie das bei Ihrer Anfrage. Informationen und Fotos oder eine Besichtigung können zur ersten Einschätzung dienen. Eine Schlüsselübergabe ist möglich.

Diese Punkte sollten vor dem Termin geklärt sein.

  • Wer ist die Ansprechperson für den Auftrag und offene Rückfragen?
  • Wie wird der Zugang ermöglicht, und wie erfolgen Schlüsselübergabe und Rückgabe?
  • Welche persönlichen Gegenstände und Räume sollen erhalten beziehungsweise ausgenommen bleiben?
  • Welche Entscheidungen stehen noch aus?
  • Ob und wann ist Ihre Anwesenheit erforderlich, und wie wird die abschließende Übergabe vereinbart?

Eine vollständige Abwicklung ohne Anwesenheit lässt sich daraus nicht allgemein zusagen. Die notwendige Abstimmung hängt vom konkreten Auftrag ab.

Vereinbarte Arbeiten

Räumung, Demontage und Entsorgung.

Möbel, Schränke und Regale können für die Räumung oder den Abtransport demontiert werden. Das gilt grundsätzlich auch für Einbauküchen, soweit Umfang und Rahmenbedingungen dies zulassen.

Je nach Auftrag sind einfache Rückbauarbeiten möglich, etwa das Entfernen von Teppich oder Laminat, Gardinenstangen und Rollos. Weitere Rückbauarbeiten sind je nach Umfang und Rahmenbedingungen nach vorheriger Prüfung und Absprache möglich. Daraus folgt keine pauschale Zusage für tragende oder genehmigungspflichtige Arbeiten.

Gegenstände und Materialien werden nach ihrer Art sortiert und über geeignete Entsorgungs- beziehungsweise Verwertungswege abgeführt. Gefährliche Stoffe, Sonderabfälle und Materialien mit besonderen Anforderungen müssen vorab geprüft und abgestimmt werden. Entsorgungsnachweise können soweit vereinbart beziehungsweise verfügbar bereitgestellt werden.

Angebot und Wertanrechnung

Den konkreten Auftrag einschätzen.

Nach Ihrer Anfrage wird der Aufwand anhand von Informationen und Fotos oder einer Besichtigung eingeschätzt. Besichtigung und Angebotserstellung sind in der Regel kostenlos. Die Durchführung erfolgt nach Angebot und Beauftragung.

Je nach Auftrag ist ein Festpreis möglich. Schwer vollständig einschätzbare, etwa stark vollgestellte Objekte können die abschließende Einschätzung beeinflussen.

Verwertbare Gegenstände können nach vorheriger Prüfung auf den Preis angerechnet werden. Ob und in welcher Höhe, hängt insbesondere von Zustand, Nachfrage und tatsächlichem Verwertungswert ab.

Kosten, Festpreis und Wertanrechnung verstehen

Die erste Anfrage

Objekt und offene Absprachen kurz schildern.

Nennen Sie den Ort, die betroffenen Räume, den ungefähren Umfang und den gewünschten Zeitraum. Hilfreich ist auch, ob der Zugang bereits geklärt ist oder Sie weiter entfernt wohnen. Persönliche Dokumente oder Angaben zum Todesfall sind für die erste Anfrage nicht nötig.

Wenn Sie beruflich einen solchen Auftrag vorbereiten, finden Sie eine Checkliste unter Informationen für professionelle Auftraggeber.

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