Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für vereinbarte Räumungs- und ergänzende Leistungen von Raumhelden24, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Vertragspartner ist:
Raumhelden24 Daniel Straube
Inhaber: Daniel Straube
Dorfstraße 20
17237 Blankensee OT Wanzka
Deutschland
Telefon: 0155 60511168
E-Mail: info@raumhelden24.de
Verbraucher sind natürliche Personen, die überwiegend zu privaten Zwecken handeln; Unternehmer handeln bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Bei Vertretung ist die vertretene Vertragspartei maßgeblich. Die Bezeichnung einer Anfrage als „professionell“ entscheidet darüber nicht allein.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Das Website-Anfrageformular dient ausschließlich einer unverbindlichen Anfrage und löst keinen Vertrag aus. Unser Standardprozess ist: Anfrage, Informationen beziehungsweise Besichtigung, schriftliches Angebot, Annahme beziehungsweise Bestätigung dieses konkreten Angebots durch den Kunden und damit Auftrag. Das Angebot und seine Annahme werden nachvollziehbar dokumentiert. Telefonische Kommunikation kann der Abstimmung dienen; der reguläre Auftrag erfolgt auf Grundlage des konkreten Angebots und seiner Bestätigung. Eine bloße Eingangsbestätigung der Anfrage ist keine Auftragsannahme. Im Angebot werden eine etwaige Bindungsfrist und der Weg der Beauftragung angegeben. Individuelle Absprachen haben Vorrang; gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt. Gesetzlich erforderliche Verbraucherinformationen werden vor Abgabe der Vertragserklärung bereitgestellt.
3. Angebotsgrundlage
Grundlage des Angebots sind die vereinbarten Objektbereiche, die verfügbaren Angaben und Fotos sowie gegebenenfalls die Besichtigung. Besichtigung und Angebotserstellung sind in der Regel kostenlos; eine abweichende Vergütung muss vorher ausdrücklich vereinbart werden. Erkennbare Unsicherheiten, nicht zugängliche Bereiche und Annahmen zur Menge oder zum Zustand werden im Angebot benannt. Eine Besichtigung ist keine umfassende technische Untersuchung des Gebäudes oder seiner Installationen.
4. Leistungsumfang
Maßgeblich sind das Angebot und die getroffenen Absprachen, insbesondere zu Objekt, Räumen, freigegebenen Gegenständen, Räumung, Abtransport, Entsorgung, Demontage, Rückbau und Übergabezustand. Eine bestimmte Reinigung, Geruchsbehandlung oder zusätzliche Transportleistung ist nur geschuldet, soweit ausdrücklich vereinbart. Ein nicht angebotener Spezialdienst wird durch diese Bedingungen nicht Bestandteil des Auftrags.
Bei einer vereinbarten Geruchsneutralisation kommen nach dem bisherigen Leistungsstand Ozonbehandlung, Fogging/Vernebelung, Geruchsabsorber und spezielle Reinigungsmittel/-verfahren in Betracht. Eingesetzt werden ausschließlich Verfahren und Produkte, deren gewerbliche Verwendung für den jeweiligen Einsatzzweck zulässig ist und deren Anwendungs-, Schutz- und Sicherheitsvorgaben eingehalten werden können. Die Auswahl und erforderlichen Schutz-, Lüftungs-, Kontroll- und Freigabebedingungen müssen vor dem konkreten Einsatz geklärt sein. Eine pauschale Desinfektions-, Gesundheits- oder vollständige Wirkgarantie wird nicht zugesagt.
5. Änderungen und Erweiterungen
Zusätzliche Räume, Gegenstände oder Arbeiten stimmen wir vor ihrer Ausführung mit der entscheidungsbefugten Kontaktperson ab. Dabei werden Umfang, Vergütung und gegebenenfalls Terminfolgen vereinbart und zur Nachvollziehbarkeit dokumentiert. Eine Bitte um Prüfung oder ein Hinweis auf eine mögliche Zusatzarbeit ist noch keine Beauftragung. Individuelle mündliche Absprachen bleiben wirksam, soweit das Gesetz keine besondere Form verlangt.
6. Unvorhersehbare Umstände
Werden verdeckte Hindernisse, zusätzliche Materialien oder erhebliche Abweichungen von der Angebotsgrundlage erkennbar, informieren wir den Auftraggeber. Im betroffenen Bereich können Arbeiten bis zur Klärung unterbrochen werden, soweit dies sachlich erforderlich ist. Wir stimmen eine Fortsetzung, Änderung oder Abgrenzung der Arbeiten ab. Daraus folgt kein einseitiges Recht zur automatischen Nachberechnung. Gesetzliche Rechte und notwendige Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr bleiben unberührt.
7. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber teilt bekannte, für die Durchführung erhebliche Umstände rechtzeitig mit, ermöglicht den vereinbarten Zugang und klärt erforderliche Freigaben. Eine allgemeine Vorsortierung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Dinge, die erhalten bleiben sollen, insbesondere persönliche Unterlagen, Erinnerungsstücke und Wertsachen, sollen möglichst vorher entfernt, eindeutig gekennzeichnet oder mit uns abgesprochen werden. Eine unterbliebene Kennzeichnung ersetzt keine vereinbarte Räumungsfreigabe und hebt die Regeln für besondere Funde nicht auf.
8. Entscheidungsbefugte Kontaktperson
Bei Beauftragung wird festgelegt, wer für den Auftraggeber erreichbar und zu welchen Entscheidungen befugt ist. Änderungen und Weisungen werden grundsätzlich über diese Person oder nachweislich bevollmächtigte Personen abgestimmt. Bei widersprüchlichen Weisungen klären wir die Berechtigung vor der betroffenen Arbeit. Aus bloßer Anwesenheit im Objekt ergibt sich keine umfassende Vollmacht.
9. Zugang, Schlüssel und Arbeitsbedingungen
Zugang, Schlüsselübergabe und -rückgabe, Zufahrt, Park- und Lademöglichkeiten sowie bekannte Nutzungsbeschränkungen werden vor Beginn abgestimmt. Wer gegebenenfalls Genehmigungen oder eine Haltemöglichkeit organisiert, wird ausdrücklich festgelegt. Schlüssel werden nur für den vereinbarten Zweck genutzt; Übergabe und Rückgabe werden dokumentiert. Eine Durchführung ohne Anwesenheit kann organisatorisch vereinbart werden, wird aber nicht für jeden Auftrag zugesagt. Gesetzliche Sorgfalts- und Sicherungspflichten von Raumhelden24 bleiben bestehen.
10. Verfügungsberechtigung und Rechte Dritter
Der Auftraggeber sichert zu, zur Beauftragung und zur Verfügung über die freigegebenen Gegenstände berechtigt zu sein oder eine entsprechende Vollmacht zu besitzen. Bekannte Rechte Dritter, etwa an gemieteten, geliehenen oder fremden Gegenständen, legt er vor Beginn offen. Bei konkreten Zweifeln klären wir den betroffenen Umfang vor Entfernung oder Verwertung. Diese Regel enthält keine verschuldensunabhängige Freistellung von sämtlichen Ansprüchen Dritter und verändert die gesetzlichen Haftungs- oder Beweislastregeln nicht.
11. Freigabe und Verwertung von Gegenständen
Vor Beginn wird festgelegt, welche Bereiche und gewöhnlichen Gegenstände zur Räumung freigegeben sind und was verbleibt. Freigegebene Gegenstände dürfen entsprechend dieser Vereinbarung entfernt, sortiert, verwertet oder entsorgt werden. Die Beauftragung bewirkt keinen pauschalen Eigentumsübergang an allen Gegenständen im Objekt. Soll Eigentum zur Verwertung übertragen werden, sind die betroffenen Gegenstände oder eindeutig abgegrenzten Gruppen und die Übertragung transparent zu vereinbaren; sie setzt die erforderliche Berechtigung und die gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Rechte Dritter bleiben unberührt. Besondere Funde nach Abschnitt 12 sind von einer allgemeinen Freigabe ausgenommen.
12. Persönliche Gegenstände und besondere Funde
Bargeld, Schmuck, Urkunden, wichtige persönliche Dokumente und offensichtlich versehentlich zurückgelassene besondere Wert- oder Erinnerungsgegenstände werden nicht von einer pauschalen Verwertungsfreigabe erfasst. Werden solche Dinge bemerkt, stellen wir sie, soweit praktikabel, gesondert zurück oder sichern sie und informieren die Kontaktperson zur Klärung. Eine vollständige Suche nach jedem verborgenen Wertgegenstand ist damit nicht vereinbart. Die vereinbarte Sorgfalt und gesetzliche Pflichten beim Umgang mit Funden bleiben unberührt. Solche Gegenstände werden nicht allein wegen ausbleibender Antwort entsorgt oder verwertet.
13. Wertanrechnung
Verwertbare Gegenstände können nach vorheriger Prüfung auf den Auftragspreis angerechnet werden. Ob und in welcher Höhe eine Anrechnung möglich ist, hängt insbesondere von Zustand, Nachfrage und tatsächlichem Verwertungswert ab. Gegenstände, Anrechnungsbetrag und die dazugehörige Übertragungsvereinbarung werden gesondert festgehalten. Es besteht keine allgemeine Ankauf- oder Wertgarantie. Eine konkret vereinbarte Anrechnung wird nicht allein deshalb nachträglich gekürzt, weil der spätere Weiterverkauf weniger erfolgreich ist. Etwaige vorab vereinbarte Bedingungen müssen eindeutig ausgewiesen werden.
14. Sensible Dokumente und Datenträger
Unterlagen und Datenträger mit persönlichen, beruflichen oder vertraulichen Informationen sollen vor Beginn gesichert oder ausdrücklich gesondert besprochen werden. Eine Räumung umfasst keine zugesagte Aktenvernichtung, sichere IT-Datenlöschung oder Prüfung sämtlicher Datenträger. Bei erkennbar sensiblen Funden stimmen wir den weiteren Umgang ab und vermeiden unnötige Einsicht oder Weitergabe. Ein Datenträger wird nicht allein aufgrund einer gewöhnlichen Verwertungsfreigabe ungeprüft weiterverkauft. Eine fachgerechte gesonderte Lösung bedarf vorheriger Klärung und Beauftragung.
15. Demontage und Rückbau
Möbel, Schränke, Regale und vergleichbare Einrichtungsgegenstände können im vereinbarten Räumungsumfang demontiert werden, wenn dies für Durchführung oder Abtransport erforderlich ist. Dies gilt auch für Einbauküchen, soweit Umfang und Rahmenbedingungen es zulassen. Vereinbarte einfache Rückbauarbeiten können beispielsweise Küchen, Einbauten, Teppich oder Laminat sowie Gardinenstangen oder Rollos betreffen. Raumhelden24 führt dabei einfache/mechanische Demontage- und Rückbauarbeiten im zulässigen Rahmen durch. Weitere Rückbauarbeiten sind je nach Umfang und Rahmenbedingungen nach vorheriger Prüfung und Absprache möglich; erforderliche Facharbeiten richten sich nach Abschnitt 16 und werden nicht als eigene Leistung von Raumhelden24 zugesagt. Tragende, genehmigungspflichtige oder fachlich nicht bestätigte Arbeiten sind damit nicht pauschal zugesagt. Rückbau stellt keine technische Prüfung bestehender Installationen dar.
16. Fachinstallationen
Raumhelden24 übernimmt keine eigenständigen Arbeiten an Elektro-, Gas-, Wasser- oder sonstigen Installationen beziehungsweise Anlagen, für die besondere Fachkunde, Zulassung, Eintragung oder eine andere Berechtigung erforderlich ist. Wird eine solche Facharbeit im Zuge des Rückbaus erforderlich, stoppen wir den betroffenen Arbeitsschritt, informieren den Auftraggeber und stimmen das weitere Vorgehen mit einem geeigneten Fachbetrieb ab. Zuständigkeit, Leistungsumfang und Kosten werden vor Beauftragung beziehungsweise Ausführung vereinbart. Eine Küchen- oder Möbeldemontage ersetzt diese Klärung nicht; Rückbau ist keine technische Prüfung bestehender Installationen.
17. Vorschäden und verdeckte Mängel
Erkennbare Vorschäden werden zweckbezogen dokumentiert. Zeigen sich vorbestehende Fehler, verdeckte Mängel, fehlerhafte Vorinstallationen, bei üblicher Prüfung nicht erkennbare Schäden oder Gefahren, unterbrechen wir erforderlichenfalls die betroffenen Arbeiten, dokumentieren den Befund fotografisch oder schriftlich im erforderlichen und datenschutzrechtlich zulässigen Umfang, informieren den Auftraggeber und stimmen das weitere Vorgehen ab. Soweit erforderlich, wird ein Fachbetrieb hinzugezogen. Vorbestehende Schäden, die Raumhelden24 weder verursacht noch pflichtwidrig verschlimmert hat, werden nicht allein durch unsere Tätigkeit zu von uns verursachten Schäden. Gesetzliche Haftung, Prüf-, Hinweis- und Schutzpflichten bleiben uneingeschränkt bestehen. Eine Dokumentation verschiebt nicht die gesetzliche Beweislast.
18. Entsorgung
Die anfallenden Gegenstände und Materialien werden entsprechend ihrer Art sortiert und über geeignete Entsorgungs- oder Verwertungswege abgeführt. Abfälle aus Kundenaufträgen werden grundsätzlich direkt vom Auftragsobjekt zu einer geeigneten und zulässigen Entsorgungs-/Verwertungsstelle gebracht. Kann oder darf Raumhelden24 Abfälle im konkreten Fall nicht übernehmen, verbleiben sie am Objekt; das weitere Vorgehen wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Raumhelden24 lagert Kundenabfälle nicht am eigenen Lager-/Logistikstandort zwischen. Krumbeck ist kein vorgesehenes Abfallzwischenlager. Gesetzliche Schutz- und Handlungspflichten bleiben unberührt. Entsorgungsnachweise können soweit vereinbart beziehungsweise verfügbar bereitgestellt werden; gesetzlich vorgeschriebene Nachweise bleiben unabhängig davon verpflichtend. Eine Zusage, sämtliche Stoffe anzunehmen oder zu entsorgen, ist damit nicht verbunden.
19. Gefahrstoffe und besondere Abfälle
Bekannte Gefahrstoffe und besondere Abfälle sind vom Auftraggeber vor Beginn mitzuteilen. Raumhelden24 berücksichtigt ausschließlich haushaltsübliche Kleinmengen besonderer Abfälle, etwa von Farben, Lacken, Ölen oder Kraftstoffen, und auch diese nur, wenn ihre Übernahme, Beförderung und Abgabe durch Raumhelden24 im konkreten Fall rechtlich und praktisch zulässig sind und ausdrücklich vereinbart wurden. Daraus folgt weder eine feste Mengenzusage noch die Zusage kostenloser Entsorgung oder einer Annahme sämtlicher Sonderabfälle.
Größere, ungewöhnliche oder regulatorisch besonders zu behandelnde Mengen übernimmt Raumhelden24 nicht eigenständig. Bei Feststellung werden zunächst Art und Umfang sowie die Zulässigkeit geprüft. Ist ein Stoff oder eine Menge nicht vom vereinbarten und zulässigen Umfang erfasst, informieren wir den Auftraggeber und stimmen das weitere Vorgehen ab. Soweit erforderlich, kann ein geeigneter Fachentsorger nach vorheriger Abstimmung eingesetzt oder empfohlen werden; Zuständigkeit, Beauftragung und zusätzliche Kosten sind vor Beauftragung beziehungsweise Ausführung zu vereinbaren. Alternativ verbleibt die Entsorgung beim Auftraggeber. Ohne zulässige Übernahme verbleiben die Abfälle am Objekt; eine Zwischenlagerung am eigenen Lager-/Logistikstandort findet nicht statt. Bereits bestehende gesetzliche Pflichten von Raumhelden24 werden dadurch nicht auf den Auftraggeber verlagert. Unbekannte oder gefährliche Stoffe werden nicht ungeprüft mitgenommen.
20. Preise und Festpreis
Der Preis und seine Berechnungsgrundlage ergeben sich aus dem Angebot. Gegenüber Verbrauchern wird der zu zahlende Gesamtpreis einschließlich anwendbarer Steuern und vereinbarter Nebenkosten ausgewiesen; ist eine abschließende Berechnung noch nicht möglich, werden Berechnungsart und mögliche weitere Kosten transparent erklärt. Je nach Auftrag ist ein Festpreis möglich. Er gilt für den konkret vereinbarten Umfang. Besonders bei nicht vollständig einschätzbaren Objekten werden verbleibende Unsicherheiten ausdrücklich benannt; daraus entsteht keine generelle Festpreisgarantie und kein einseitiger Preisänderungsvorbehalt.
21. Mehrleistungen und zusätzliche Kosten
Mehrleistungen werden grundsätzlich erst nach Vereinbarung über Leistung, Preis beziehungsweise Berechnungsgrundlage und Terminfolgen ausgeführt. Das gilt auch für nachträglich hinzugekommene Räume, zusätzliche Entsorgungswege oder erschwerte Zugangsbedingungen. Ohne Vereinbarung werden nicht einfach zusätzliche Arbeiten begonnen und abgerechnet. Gesetzliche Ansprüche, soweit ihre Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, bleiben unberührt; sie werden nicht durch eine pauschale Mehrkostenklausel ersetzt.
22. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt im Standard nach Leistung und Rechnungsstellung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung. Bei Werkleistungen bleiben die gesetzlichen Voraussetzungen der Fälligkeit, insbesondere zur Abnahme, unberührt. Wir stellen eine nachvollziehbare Rechnung über den vereinbarten Umfang einschließlich vereinbarter Änderungen und Wertanrechnung.
Bei umfangreicheren beziehungsweise kostenintensiven Aufträgen können im individuellen Angebot angemessene Voraus- oder Teilzahlungen vereinbart werden. Eine pauschale Vorauszahlungsquote gilt nicht; allein durch diese Bedingungen entsteht keine Voraus- oder Teilzahlungspflicht. Gesetzliche Zurückbehaltungs-, Aufrechnungs- und Mängelrechte bleiben bestehen. Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Folgen; aus dem Zahlungsziel wird keine von diesen Voraussetzungen unabhängige Verzugsfolge abgeleitet.
23. Termine und Verzögerungen
Verbindliche Termine werden ausdrücklich abgestimmt. Erkennbare Verzögerungen und ihre voraussichtlichen Auswirkungen teilen beide Seiten einander zeitnah mit. Bei Hindernissen werden mögliche Abhilfe und neue Termine besprochen. Eine Verzögerung beseitigt weder automatisch die Verantwortung der verursachenden Partei noch die gesetzlichen Rechte der anderen Seite. Es wird keine pauschale Fristverlängerung für jedes Hindernis vereinbart.
24. Absage, Kündigung und fehlender Zugang
Bitte teilen Sie mit, wenn ein vereinbarter Termin oder Auftrag nicht durchgeführt werden soll. Zunächst wird geklärt, ob eine Terminverschiebung, ein Widerruf, eine einvernehmliche Vertragsaufhebung oder eine Kündigung gemeint ist. Es gibt keine feste Storno- oder Ausfallpauschale.
Bei einem Werkvertrag kann der Auftraggeber bis zur Vollendung kündigen. Dann gelten die gesetzlichen Folgen des § 648 BGB: Von der vereinbarten Vergütung sind ersparte Aufwendungen sowie anderweitiger Erwerb beziehungsweise böswillig unterlassener anderweitiger Erwerb abzuziehen. Die gesetzliche Vermutung von fünf Prozent betrifft ausschließlich die auf den noch nicht erbrachten Teil entfallende Vergütung und ist widerlegbar; sie ist keine pauschale Gebühr von fünf Prozent des Gesamtauftrags.
Die Kündigung aus wichtigem Grund und ihre Folgen richten sich nach § 648a BGB. Bei fehlender erforderlicher Mitwirkung, etwa fehlendem vereinbartem Zugang, kommen nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen angemessene Entschädigung oder weitere Ansprüche in Betracht. Eine kurzfristige Absage oder die Disposition von Personal und Fahrzeug führt für sich allein nicht zu einem beliebigen Kostenanspruch. Voraussetzungen, Dauer, ersparte Kosten und mögliche anderweitige Nutzung sind zu berücksichtigen. Dieselben Nachteile werden nicht mehrfach berechnet. Ein gesetzlicher Verbraucherwiderruf wird nicht wie eine kostenpflichtige Stornierung behandelt.
25. Interne Foto- und Videodokumentation
Soweit erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig, kann eine begrenzte interne Dokumentation der Angebotsgrundlage, des Vorherzustands, der Arbeiten, besonderer Funde, Schäden und des Abschlusszustands erfolgen. Zweck und Umfang werden transparent gemacht; unnötige Aufnahmen von Personen, Dokumenten und privaten Einzelheiten sind zu vermeiden. Vertrauliche Gespräche werden nicht aufgezeichnet. Zugriff und Aufbewahrung werden auf den jeweiligen Zweck beschränkt. Diese Bedingungen sind keine pauschale Einwilligung in Aufnahmen und keine Erlaubnis zur Veröffentlichung. Website- oder Social-Media-Nutzung erfordert eine gesonderte Prüfung und Freigabe einschließlich der Rechte betroffener Dritter.
26. Übergabe, Abnahme und Mängel
Nach Abschluss findet soweit möglich eine gemeinsame oder anderweitig nachvollziehbar dokumentierte Übergabe statt. Bitte sprechen Sie erkennbare Abweichungen dabei möglichst an; daraus entsteht keine zusätzliche Ausschlussfrist. Die Abnahme einer Werkleistung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Ein Foto oder die bloße Schlüsselrückgabe gilt nicht automatisch als Abnahme. Bei berechtigten Mängeln erhält Raumhelden24 im gesetzlich vorgesehenen Umfang Gelegenheit zur Nacherfüllung. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei Unzumutbarkeit oder dringenden Fällen, und weitere Mängelrechte bleiben unberührt. Es gibt keine 24-Stunden-Reklamationsfrist.
27. Haftung
Raumhelden24 haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese Bedingungen begrenzen insbesondere weder die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit noch für vorsätzliches oder fahrlässiges pflichtwidriges Handeln. Die bestätigte Betriebshaftpflicht ist kein Haftungshöchstbetrag und keine Zusage einer Versicherungsdeckung für jeden Einzelfall. Gesetzliche Regeln zur Mitverantwortung bleiben anwendbar; eine pauschale Risikoübernahme durch den Auftraggeber wird nicht vereinbart.
28. Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer
Soweit mit dem vereinbarten Leistungsinhalt und berechtigten Schutzinteressen des Auftraggebers vereinbar, kann Raumhelden24 geeignete Personen oder Fachunternehmen zur Erfüllung einsetzen. Erforderliche Qualifikationen, Verschwiegenheit und datenschutzrechtliche Anforderungen sind zu berücksichtigen. Raumhelden24 bleibt Vertragspartner und für die vertragliche Leistung sowie eingesetzte Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Eine Übertragung des Vertrags auf einen anderen Anbieter erfolgt nicht durch diese Klausel. Gesonderte direkte Fachbetriebsaufträge müssen als solche erkennbar vereinbart werden.
29. Verbraucherwiderruf und vorzeitiger Beginn
Besteht bei einem Verbrauchervertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhalten Sie die gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular. Ein Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist setzt das erforderliche ausdrückliche Verlangen beziehungsweise die Zustimmung des Verbrauchers voraus. Der bloße Beginn lässt das Widerrufsrecht nicht entfallen. Ein Erlöschen bei vollständiger Erbringung und ein etwaiger Wertersatz richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den gesonderten Informationen. Eine allgemeine AGB-Zustimmung ersetzt die notwendigen Erklärungen nicht.
30. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden zweckgebunden auf der jeweils erforderlichen Rechtsgrundlage verarbeitet. Die gesonderten Datenschutzhinweise erklären Zwecke, Empfänger, Aufbewahrung und Rechte. Bitte übermitteln Sie nur notwendige Informationen und keine unnötigen Gesundheits-, Betreuungs- oder Ausweisdokumente. Vertrauliche Unterlagen und Informationen werden nur zugänglich gemacht, soweit dies für die vereinbarte Bearbeitung rechtlich zulässig erforderlich ist. Diese Bedingungen enthalten keine allgemeine Werbeeinwilligung.
31. Verbraucherschlichtung
Wir sind nicht bereit, freiwillig an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Eine etwaige gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme bleibt unberührt.
32. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt; diese Bedingungen schließen wirksame individuelle mündliche Absprachen nicht aus. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Folgen; eine automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Klausel wird nicht vereinbart. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
